FiSaLis 2024

Finanzsanktionsliste: Ermittlung von Personen, Gruppen und Organisationen, für die aufgrund einer Sanktion ein umfassendes Verfügungsverbot besteht.

Wichtiger Hinweis: Designänderungen!

Bitte diese Seite mit [Strg]+[F5] neu laden, um auf die neuste Version zu aktualisieren.

 

Hilfe

Allgemeines zur Bedienung:

Bitte einen oder mehrere - durch Leerzeichen getrennte - Namen eingeben (sowie zusätzlich ggf. noch Geburtsdatum/Jahrgang) und danach 🔍 (Suchen) oder die Eingabetaste betätigen. Die Groß-/Kleinschreibung spielt übrigens keine Rolle, ebensowenig Satzzeichen.

Die Schaltflächen sind auch via Tastaturkürzel erreichbar (z. B. in Windows mit Internet Explorer oder Chrome: [Alt]+[Taste]): Die entsprechende Taste wird angezeigt, wenn der Mauszeiger kurz über der Schaltfläche verweilt - dann erscheint eine Schnellinfo ("ToolTip").
Beispiel: [Alt]+[S] startet die Suche: Erst die Taste [Alt] gedrückt halten, dann auf [S] tippen.

Tipp: Mit [Alt]+[H] bzw. (Home) kommt man jederzeit zu dieser Startseite zurück.

Erläuterungen:

Durch EU-Verordnung 881/2002 wurde angeordnet, dass diejenigen Personen, Gruppen und Organisationen, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, zur Durchsetzung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen belegt werden. Zu diesen Maßnahmen gehört vor allem ein umfassendes Verfügungsverbot. Das bedeutet, dass Vermögen, Eigentum und wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen, Gruppen und Organisationen eingefroren werden, ihnen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen dürfen und ihnen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen, wodurch sie Gelder, Waren oder Dienstleistungen erwerben könnten. Es ist also z.B. verboten, an sie Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter, etc. zu zahlen, an sie Immobilien zu verkaufen oder gewerblich zu vermieten oder von ihnen Immobilien zu erwerben.

Neben der vorgenannten Verordnung gibt es weitere EU-Sanktions-Verordnungen, durch die entsprechende Verfügungsverbote gegen die darin aufgeführten Personen, Gruppen und Organisationen ausgesprochen werden. Die entsprechenden EU-Verordnungen verfolgen diverse Zwecke, u.a. die Durchsetzung von Embargos, die Bekämpfung des Terrorismus etc.

Mit diesem Werkzeug kann eine Prüfung der sanktionierten Personen, Gruppen oder Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden. Das Tool durchsucht dabei die umfassende von der EU erstellte Liste sanktionierter Personen und Organisationen, welche sämtliche Sanktions-Verordnungen der EU berücksichtigt. Die Abfrage richtet sich primär an Anwender aus dem justiziellen Bereich.

Anmerkung:

Ein Treffer in der Finanz-Sanktionsliste ist nicht gleichbedeutend mit einer Personenidentität der gesuchten Person mit der in der Sanktionsliste gefundenen Person. Ein Treffer bedeutet lediglich, dass eine Namensgleichheit oder eine Namensähnlichkeit besteht. Die Ermittlung, ob es sich um dieselbe Person handelt, muss im Wege der Amtsermittlung erfolgen. Hierzu sind in der Finanz-Sanktionsliste die jeweiligen Verordnungen verlinkt und können unmittelbar aufgerufen werden.

So kann z.B. für weitere Ermittlungen das Geburtsdatum herangezogen werden, auch Aufenthaltsorte zum Zeitpunkt von Taten, derentwegen die Person mit einer Sanktion belegt worden ist. Die genaue Art und Weise der Ermittlungen sowie deren rechtliche Würdigung obliegt selbstverständlich den Gerichten.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass auch geprüft werden sollte, ob die Sanktionsmaßnahme das vorliegende Rechtsgeschäft umfasst. Technisch bedingt kann nur gegen alle Sanktionslisten geprüft werden. Dies kann im Einzelfall bedeuten, dass diese z.B. nicht Verfügungen über Vermögenswerte umfassen.